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Onlineshopping zur Vorweihnachtszeit total IN 14.11.2021

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Göttingen, 14.11.2021, 19:14 Uhr
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Online von der Couch bestellen mit Smartphone und Tablet einfach geil
Online von der Couch bestellen mit Smartphone und Tablet einfach geil  Bild: Pixabay.com

Göttingen [ENA] Heute ist Sonntag, schlechtes trübes regnerisches Wetter in Deutschland; ein Wetter, um es sich in den heimischen Wänden so richtig gemütlich zu machen, Am Nachmittag die Kekse, Kuchen, Plätzchen oder auch schon einmal einen Weihnachtsstollen herzuholen und bei einer gemütlichen Tasse Kaffee.

Ein wenig oder ein wenig mehr vorweihnachtlich zu schlemmen, alleine oder mit der Familie…. Ach, Sie kennen den Anfang dieses Berichtes schon ? Stimmt, vor ca. 2 Wochen habe ich über den Teleshopping- Bereich einen Bericht verfasst, über List und Tücken, und dabei über HSE Trend berichtet. Und um das Thema abzuschließen, die Firma der Produktpräsentation simplyfree hat sich bis heute zu meinem Vorwurf der Irreführung von Kunden nicht geäußert. Heute habe ich mir mal das Thema Online – Shopping vorgenommen, aber auch wieder mit konkreten Fällen.

Millionen von Nutzern sogenannter Apps auf Smartphones, Tablets oder Notebooks werden es zumindest teilweise mitbekommen haben: Apps, die vor 2 Jahren noch werbefrei liefen, sind inzwischen teilweise überlagert mit Werbungen, nach jedem Level eines Spieles eine Werbung, alle 5 Minuten eine Werbung oder auch mal Werbungen anschauen damit im Spiel Boni kostenlos freigeschaltet werden. Das Ideenreichtum der Plattformen ist groß, lt. Auskunft eines App – Entwicklers hat jemand, der z. B. bei Apple oder Google eine App anbietet zum Verkauf oder Gratis – Download, keine Möglichkeit, Werbeeinblendungen generell auszuschalten.

Klar, viele Entwickler von Apps nutzen inzwischen diese Möglichkeit um zusätzliches Einkommen zu generieren. Ich selbst kenne ein sogenanntes Rollenspiel als kostenlose App, natürlich mit der Möglichkeit von In App Käufen, welche dem Spieler pro Tag 50 und mehr Werbeeinblendungen geradezu aufzwingt, um im Spiel sinnvoll weiterzukommen. Klar, Echtgeld geht natürlich auch immer. Diese Webeeinblendungen umfassen entweder Werbungen für andere Apps oder Produktwerbungen. Und um letztes geht es mir.

Da fallen mir häufig Produktwerbungen auf, die zum einen Artikel anbieten, die selten, spektakulär, einzigartig sind, dazu extrem günstig, aber von Anbietern, die ich als langjähriger Onlinekunde nie vorher gehört habe. Bei den Produkten handelt es sich zum Beispiel um ein Elektrofahrrad mit verbautem Akku im Rahmen, für ACHTUNG 149 Euro incl. Versand. Angeblich soll das Rad aus den USA kommen. Ich weiß aber, das Versandkosten für ein Fahrrad alleine schon höher liegen, und alle wissen das: Ein Elektrofahrrad gibt es natürlich niemals für das Geld.

Anderes Beispiel: Sogenannte Mysteryboxen. Sie kaufen einen Karton, der kostet sagen wir mal 49 Euro, und dann zeigt Ihnen das Werbevideo, wie eine oder zwei Personen so eine „ MysteryBox „ aufmachen, ganz häufig sind dann noch Bilder von Amazon Kartons zu sehen und damit wird auch geworben, sogenannte Retouren sollen das sein. Zurück zum Karton. Da wird dann ein Notebook, 2 Apple iPhones, Tablet und alles mögliche weiter ausgepackt, wohlgemerkt, in einem Karton, und der ist riesig. Ich habe viele Videos gesehen, immer die gleiche Masche, geschätzter Warenwert über 1000 Euro. Oftmals.

Wenn man den Inhalt des Werbevideos begutachtet. Und dann das beste: Kauft man 2 oder gar 3 Boxen, entfällt noch der Versand und man bekommt nochmal Rabatt auf die Kisten, der Wahnsinn. Und für wahrlich Wahnsinnige gibt es die Supermysteryboxen, noch mehr Inhalt, noch wertiger. Kaum auszuhalten. Ich möchte gar nicht wissen wieviele Personen da einsteigen in dem Glauben, sie haben demnächst für 49 Euro oder 90 Euro oder auch mal nur 29 Euro ein neues Notebook oder ein Apple Smartphone. Wer liest denn auch schon das Kleingedruckte ganz unten auf der Seite, wenn man geschätzt 10x gescrollt hat ?

Denn die schönen Bilder auf der Bestellseite, alles tolle Großgeräte, wertig und teuer, dazu der günstige Preis, hier stimmt alles. Bis auf den Inhalt der Boxen, denn im Kleingedruckten steht dann plötzlich so etwas wie: 80% der Boxen enthalten Produkte im Wert des Kaufpreises. 15 % der Boxen dann 50 % höheren Produktwert und 5 % gar doppelten Kaufwert. Und schon ist das Notebook, das tolle Smartphone, Tablet, PC Computer, gar eine hochwertige Computermaus dahin.

Denn selbst bei 100 Euro Kaufwert für die extremsupertolle Box habe ich ja maximal 200 Euro Kaufwert drin, da bekomme ich ausser der Maus von den aufgezählten Dingen nix. Und wer weiß schon, welche Preise zugrunde gelegt werden, UVP oder andere Mondpreise ? Hier braucht jeder potentielle Kunde nur sein Hirn einschalten: Wie soll sich das denn rechnen, wenn eine Firma Ware für 1000 Euro für 100 Euro abgibt ? Da bekäme sie ja selbst bei Ebay und in jedem Gebrauchtladen oder Pfandleiher mehr.

Ein anderer Fall. Es geht eher um ein preiswertes Produkt. Eine Weste in verschiedenen Größen, mit 50 % Rabatt. Anpreisen tut das angeblich eine Firma Lovara mit Webseite Lovara.de. Statt 70 Euro mir 34.95 Euro und das tolle daran: Die Weste läßt sich aufheizen, innen sind „ Heizelemente „ verbaut und ein USB Kabel in der Weste, wo man z. B. eine Powerbank anschließen kann. Ein Knopf gedrückt, auch an der Weste befindlich, und wohlige Wärme steigt auch am Rücken, Nacken und der Brust. So die Werbung in der App. Dazu mehrere Versprechen in der App: Nicht zufrieden ? Geld Zurück – GARANTIE, oder: Mögen Sie Ihr Produkt nicht ? Überhaupt kein Problem. Wir verwenden ein 14 tägiges Nicht zufrieden ? – Geld zurück – Garantie.

Und weiter unten auf der Webseite nochmal: Unzufrieden ? Geld zurück. 14 Tage Rückgaberecht. Also wenn hier nicht die Bestellerherzen höher schlagen. Heisst für die Kunden: Erstmal bestellen, ausprobieren, und wenn´s nicht gefällt, dann schicke ich das einfach zurück. So wie bei anderen Versandonlinehändlern auch. Suggeriert natürlich Lovara.de durch ihre Versprechen, insbesondere mit: 14 Tage Rückgaberecht „ führt sie die Kunden in die Irre, denn natürlich wird hier mit Recht angenommen, es handele sich um die Vorschrift gemäß Fernabsatzgesetz, das der Kunde innerhalb 14 Tage ohne Angabe von Gründen die Ware zurücksenden kann. Punkt aus.

Und bekommt dann sein Geld. Schauen wir mal bei dieser Firma weiter. Ware kommt, alles gut, packt die Weste aus, probiert sie an und schwupps, die ist ja viel zu klein. Naja, kein Problem, dann schicke ich sie halt zurück. Glauben Sie ? Pech gehabt, hätten sie mal ins Kleingedruckte der Firma geschaut. Da steht nämlich folgendes drin, wovon natürlich vorher keine Rede in den Versprechen war: Ist ihr Produkt fehlerhaft angekommen, gar nicht angekommen oder entspricht nicht ihren Erwartungen ? Beantragen Sie eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen. Und jetzt kommt´s: Das Produkt MUSS unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.

Heisst: Haben Sie es ausgepackt um es anzuprobieren, was ja völlig normal ist, können sie es nicht retournieren und bleiben auf einem nicht benutzbaren Artikel sitzen. Moment, denken Sie jetzt, ich habe doch gesetzliches 14 tägiges Rückgaberecht bei Onlinebestellungen in Deutschland ? Richtig, haben Sie. Gucken Sie doch mal ins Impressum. Auch wenn die Webadresse und Email ein de – Adresse ist, die Firma sitzt in den Niederlanden, genau gesagt in Amsterdam und dahin dürfen sie zurückschicken. Und wenn die Ware noch originalverpackt ist und sie eine Genehmigung bekommen für die Rücksendung, die Kosten des Versand sind von ihnen zu tragen.

Und damit sie endgültig die volle Breitseite abbekommen: Streitbeilegung per EU Verbraucherlink können sie gleich vergessen, das schließt die Firma nämlich aus. Schreibt man die Firma an und beschwert sich, kommt folgende Antwort: Das tut denen ja alles so leid, aber sie hätten in den vergangenen Zeiten total viel schlechte Erfahrungen in Sachen Rücksendung und Produktbeschaffenheit (gebraucht, beschädigt) gemacht, das sie jetzt auf diese Regelung zurückgreifen können. Gaube ich gerne, nur die Kommunikation dieser einschränkenden Rücksenderegeln ist natürlich aus gutem Grund nicht auf der Bestell- und Produktseite kommuniziert. Meine Meinung.

Also, gerade bei den Werbungen in Apps mobiler Art, wo natürlich immer nur ein kleiner Ausschnitt einer Webseite einsehbar ist wegen der Größe des Smartphones oder Tablets, und meist nur auf ein spektakuläres Produkt hingewiesen wird, genau ins Kleingedruckte schauen. Häufig finden sich genau dort Fallstricke, die keiner haben möchte.

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