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Koalitionsvertrag verspricht neue Zukunft für Bioenergie

Verantwortlicher Autor: Carlo Marino Berlin, 24.11.2021, 17:27 Uhr
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Berlin [ENA] Am 24.11.2021 veröffentlichte die Ampelkoalition bestehend aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen sowie der FDP ihren Koalitionsvertrag und stellt damit die Weichen für die nächsten vier Jahre. Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und

und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, bemerkte im Namen der Bioenergiebranche: „Wir beglückwünschen die Koalitionäre der zukünftigen Bundesregierung für ihre sicherlich unter großer Anstrengung erstellte Absichtserklärung für die Politik der nächsten vier Jahre. Wenngleich eher knapp gehalten, begrüßen wir die explizite Ankündigung der Ampelkoalition, der Bioenergie in Deutschland eine neue Zukunft zu geben. Die angestrebte Biomassestrategie ist längst überfällig. Nun gilt es in den anstehenden Gesetzgebungsprozessen die Details auszuarbeiten, um das wichtige Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 zu erreichen. Dabei muss nachhaltige Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Emissionen in allen

eine wichtige Rolle spielen. Innovativ wie sie ist, kann und sollte sie immer dort eingesetzt werden, wo andere Lösungen derzeit noch nicht marktreif oder auch langfristig nicht zu erwarten sind. Folgerichtig verstehen wir uns als unverzichtbare Säule des Energiesystems der Zukunft. Nicht nur können mithilfe der Bioenergie fossile Energieträger ersetzt, sondern CO2 entlang der gesamten Nutzungskette dauerhaft gespeichert, flexible Energie bereitgestellt oder hohe Energieniveaus für Schwerlastverkehr und Industrieprozesse erfüllt werden. Mit den richtigen Rahmenbedingungen werden wir Seite an Seite mit den anderen Erneuerbaren in den nächsten Jahren wichtige Schritte unternehmen, um dem Klimawandel Einhalt zu gebieten,“ schließt Rostek.

Die Bundesregierung beschloss auch die von der Europäischen Kommission notifizierte Novelle der Biomassestrom- sowie Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnungen zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II in nationales Recht. Die größten Schwachstellen, auf welche die Branche schon seit Monaten regelmäßig hingewiesen hatte, wurden jedoch kaum adressiert. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie kommentierte:

„Mit Blick auf den Kalender ist es für uns vollkommen unverständlich, dass die Umsetzungsfrist für Betreiber von Bioenergieanlagen weiterhin auf den 31. Dezember 2021 datiert ist. Zusammengerechnet sind das nun keine vier Arbeitswochen, die den Wirtschaftsteilnehmern bleiben, um die ab heute geltende, verbindliche Rechtsgrundlage umzusetzen. Dabei hat die gesamte Bioenergiebranche frühzeitig und mit Nachdruck auf realistisch umsetzbare Fristen gedrängt. Bereits Ende 2018 trat die EU-Richtlinie in Kraft und lag dem Umweltministerium zur Überführung in deutsches Recht vor. Nun muss die Branche ausbaden, was von Seiten der Bundesregierung verzögert wurde. Zwar sieht der Kabinettsbeschluss aufgrund des bereits seit Monaten absehbaren Mangels an

Auditoren die Möglichkeit einer Übergangsfrist für die Zertifizierung bis zum 30. Juni 2022 vor, doch wird aller Erfahrung nach auch diese Frist nicht ausreichen. Dies liegt vor allem an den zahlreichen Anlagen, die aufgrund der Neuregelung zum ersten Mal zertifizieren müssen. Es ist folglich ein nie dagewesener Andrang auf die Auditoren zu erwarten. Zumal die verwendet Biomasse unabhängig von der Fristverlängerung bereits bis 31. Dezember 2021 den Anforderungen der Verordnung genügen muss. Neben einer praxisgerechten Fristverlängerung muss deswegen dringend eine Übergangsregelung für Lagerbestände erlassen werden. In einer so kurzen Zeit teilweise jahrealte Lagerbestände zu zertifizieren ist in der Praxis kaum umsetzbar,“ schließt Rostek.

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